Die VORSORGEN! Mappe

Mögliche Fragen zur Vertreterverfügung

Allgemeine Fragen

Was ist eine Vertreterverfügung?

Was ist das Ziel, der Sinn einer Vertreterverfügung?

Wer kann eine Vertreterverfügung ausfüllen?

Muss eine Vorsorgevollmacht vorliegen, damit man sie in Funktion des Vorsorgebevollmächtigten ausfüllen darf?

Ab welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingungen gilt man als Vertretungsberechtigter?

Zu welchem Zeitpunkt kann eine Vertreterverfügung ausgefüllt werden?

Wie viele Anfertigungen der Vertreterverfügung sind notwendig?

An wen muss die Vertreterverfügung ausgehändigt werden?

Reicht die Vertreterverfügung im Fall einer Abwesenheit des Vertretungsberechtigten für die Durchsetzung des mutmaßlichen Willens aus?

Ist die Vertreterverfügung auch im Ausland gültig?

Werden weitere Dokumente benötigt?

Sind Vertretungsberechtigte durch die Vertreterverfügung rechtlich abgesichert?

Sind rechtliche Konsequenzen zu erwarten, z. B. durch eine Klage der Angehörigen oder nicht vertretungsberechtigten Familienmitglieder?

Wie können sich Vertretungsberechtigte vor rechtlichen Konsequenzen absichern?

Garantiert die Vertreterverfügung, dass der Patientenwille durchgesetzt wird?

Fragen zu Abschnitt 1: Feststellung des mutmaßlichen Willens

Können Vorsorgebevollmächtigte und/oder gesetzlich bestellte Betreuer eine Vertreterverfügung für den Notfall ausfüllen, solange der Patient seinen eigenen Willen klar und deutlich äußern kann, aber Vorsorgedokumente ablehnt?

Wie können Vertretungsberechtigte vorgehen, wenn der mutmaßliche Wille des Patienten unbekannt ist? Beispielsweise wenn der Patient Gespräche zum Thema Tod, Sterben und Wünsche zum Lebensende verweigert?

Müssen schriftliche Äußerungen des Patienten zur Belegung des mutmaßlichen Willens aufbewahrt werden?

Gilt die Vertreterverfügung nur in Abwesenheit des Vertretungsberechtigten?

Ist die Vertreterverfügung nur im Original gültig?

Fragen zu Abschnitt 2: Definierte Situationen, in denen diese Vertreterverfügung gelten soll

Was ist eine gesonderte „Verfügung für Notfälle“? Wann ist diese notwendig? Wo erhält man diese gesonderte Verfügung?

Reicht ein Arzt für die ärztliche Feststellung der Gültigkeit einer Vertreterverfügung aus?

An wen kann man sich wenden, wenn die Vertretungsberechtigen der ärztlichen Feststellung widersprechen?

Fragen zu Abschnitt 3: Festlegung zum Umfang lebenserhaltender- oder lebensverlängernder Maßnahmen

Wie kann der Betroffene sein Wohlbefinden äußern, wenn er sich durch die im Abschnitt 2 definierten Situationen nicht mehr in Worten und nur eingeschränkt mit Gesten äußern kann? (3. C.)

Wie kann im Fall eines Herz-Kreislaufstillstandes der Rettungsdienst und/oder der Notarzt schnellstmöglich über den mutmaßlichen Willen des Patienten informiert werden?

Fragen zu Abschnitt 4: Unterschriften

Ist eine Beratung durch einen qualifizierten Berater und/oder ärztlichen Begleiter notwendig? (steht in den Erläuterungen, wird aber ggf. nicht wahrgenommen)

Über welche Stellen können qualifizierte Berater kontaktiert werden?

Können Angehörige bei den Beratungsgesprächen hinzugezogen werden? Falls ja, welche Angehörigen sind zur Teilnahme an den Beratungsgesprächen berechtigt?

Dürfen Vertretungsberechtigte den Wunsch der Angehörigen zur Mitbestimmung und Teilnahme an Beratungsgesprächen verweigern?